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Finanzgericht München Urteil v. - 10 K 2251/01 EFG 2002 S. 924

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 5, EStG § 32 Abs. 4 S. 6, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6

Kein pauschaler Ansatz von Arbeitsmitteln bei kindergeldrechtlicher Einkommensberechnung

Klage in Sachen

Kindergeld für Tochter (Nov. – Dez. 2000)

Leitsatz

Bei der Berechnung der kindergeldrechtlichen „Einkünfte und Bezüge” eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes dürfen Arbeitsmittel nicht pauschal mit 200 DM jährlich bzw. 1/12 von 200 DM monatlich als Werbungskosten abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 924
EFG 2002 S. 924 Nr. 14
ZAAAB-09416

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Finanzgericht München, Urteil v. 21.02.2002 - 10 K 2251/01

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