Anschaffungskosten von Renten- und
Kapitallebensversicherungen
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1. Werden im Zusammenhang mit der
Vermittlung einer sog. Sicherheits-Kompakt-Rente unüblich hohe
Kreditvermittlungs- und Abwicklungsgebühren bezahlt, ist zunächst der
vollständige Inhalt der Provisionsvereinbarung zwischen dem
Steuerpflichtigen und seinen Vertragspartnern zu ermitteln und zu prüfen,
ob sich aus ihm Faktoren für die Ermittlung der Darlehensgebühr
ergeben. Ferner ist zu ermitteln, ob bezüglich der Provisionen
Vereinbarungen zwischen den Provisionsempfängern einerseits und den
Versicherungen oder der kreditierenden Bank andererseits bestanden (Anschluss
an , BFH/NV 2002, 268).
2. Führen die Ermittlungen nicht
zu einer eindeutigen Aufteilung der Gebühren in Werbungskosten und
Anschaffungskosten der Versicherungen, muss geschätzt werden. Hier
Schätzung der Werbungskosten (Kreditvermittlungsgebühren) in
Anlehnung an die bei Baufinanzierungen üblichen Gebühren mit 2 % der
Kreditsumme.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 587 Nr. 10 EFG 2003 S. 604 EFG 2003 S. 604 Nr. 9 LAAAB-09412
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Finanzgericht München, Urteil v. 05.12.2002 - 10 K 1567/00
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