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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 1952/97

6b-Rücklage: keine Nachlaßminderung durch latente Ertragsteuerbelastung des Erblassers

Leitsatz

Der Zufluß von Geldmitteln scheitert nicht daran, daß der Erblasser für die veräußerten betrieblichen Wirtschaftsgüter eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet hat. Von daher tritt die Bereicherung des Erben nicht erst bei Anschaffung der Ersatzwirtschaftsgüter ein. Die Grundsätze einer mittelbaren Grundstücksschenkung sind auf Erwerbe von Todes wegen nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
AAAAB-09365

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Finanzgericht München, Urteil v. 01.03.2000 - 4 K 1952/97

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