Aufteilung des Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs bei Ehegatten
Leitsatz
Ein sich aus der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ergebender Erstattungsanspruch ist, wenn für beide
Ehegatten Lohnsteuer abgeführt worden ist, auch dann nach dem Verhältnis der jeweils abgeführten Lohnsteuerbeträge auf die
einzelnen Ehegatten aufzuteilen, wenn einer der Ehegatten aus einer anderen Einkunftsart einen Verlust erlitten hat. Eine
Aufteilung des Erstattungsanspruchs analog §§ 268 ff. AO nach dem Verhältnis der Beträge, die sich bei fiktiver getrennter
Veranlagung ergeben, kommt nicht in Betracht (Anschluss an und vom VII R 99/89).
Ein Verstoß gegen Art. 3 und 6 GG liegt darin nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAB-09359
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 24.10.2001 - 1 K 4423/98
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