Wiederkehrende Leistungen vom Thypus 1 im Falle der
Übertragung von GmbH-Anteilen
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Werden im Gegenzug zur
Übertragung von GmbH-Anteilen (der Erwerber hält anschließend
100 % der Anteile) wiederkehrende Leistungen erbracht, fallen diese unter den
Typus 1 des (BStBl I 1996, 1508), wenn das
durchschnittliche Ergebnis der GmbH der letzten drei Jahre zuzüglich der
AfA den Betrag der Versorgungsleistungen im Streitjahr übersteigt.
Die Tatsache, dass der Kapitalwert
der wiederkehrenden Leistungen den Wert der übernommenen GmbH-Anteile um
ein Vielfaches übersteigt, steht der Abzugsfähigkeit als dauernde
Last nicht entgegen.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1377 EFG 2002 S. 1377 Nr. 21 KÖSDI 2002 S. 13532 Nr. 12 OAAAB-09343
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Finanzgericht München, Urteil v. 10.07.2002 - 1 K 3672/99
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