Aufwendungen einer Lehrerin für die Teilnahme an einem
Literaturfestivals im Ausland (Cheltenham Festival of Literature) als
Werbungskosten
Einkommensteuer für 1999
Leitsatz
1. Ein unmittelbarer beruflicher
Anlass einer Auslandsreise liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seinen Beruf
dort tatsächlich ausübt.
2. Fehlt ein solch konkreter Bezug
zur beruflichen Tätigkeit, so ist eine berufliche Veranlassung der Reise
anzunehmen, wenn das Reiseprogramm auf die besonderen Bedürfnisse und
Gegebenheiten der Teilnehmer zugeschnitten ist. Die Reisegruppe muss sich aus
einem homogenen Teilnehmerkreis zusammensetzen, auf den das als beruflich
einzuschätzende Lehrprogramm zugeschnitten sein muss, neben dem der
allgemeine Erholungswert oder Erlebniswert gänzlich in den Hintergrund
treten muss.
3. Die Reise einer Englischlehrerin
zum „Cheltenham Festival of Literature” ist nach diesen
Grundsätzen als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Reisetage wie
normale Arbeitstage mit beruflichen Veranstaltungen ausgefüllt sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAB-09323
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 26.06.2002 - 3 (1) K 576/01
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