Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter
Berücksichtigung von gesondert festgestellten Beteiligungsverlusten nach
§ 174 Abs. 2 AO 1977
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Ist die fehlerhafte doppelte
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten überwiegend auf die
Steuererklärung zurückzuführen, weil der Steuerpflichtige den in
der Anlage GSE ausgewiesenen Gewinn seines Einzelunternehmens unrichtigerweise
um die gesondert festgestellten Beteiligungseinkünfte gemindert hat, ohne
die bei Abgabe der Steuererklärung bereits festgestellten
Beteiligungseinkünfte in Zeile 34 der Anlage GSE einzutragen, kann das FA
trotz der Mitverursachung der Unrichtigkeit wegen der Verletzung der
Sorgfaltspflichten den Fehler durch eine Änderung des
Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 AO 1977 berichtigen, weil die
Beteiligungsverluste im Feststellungsbescheid und im ursprünglichen
Einkommensteuerbescheid, mithin in mehren Steuerbescheiden berücksichtigt
wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 368 EFG 2002 S. 368 Nr. 7 LAAAB-09318
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Online-Dokument
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 16.10.2001 - 2 K 99/99
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