Nachweis der tatsächlichen Einkünfteerzielungsabsicht
bei Leerstand einer Wohnung; Steuerliche Anerkennung eines zwischen nahen
Angehörigen vereinbarten, unklaren Mietvertrages
Leitsatz
1. Aufwendungen für eine
leerstehende bzw. noch nicht vermietete Wohnung sind nur dann als vorab
entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluss zur
Einkünfteerzielung endgültig gefasst ist. Liegt die Absicht zur
Fremdvermietung nicht oder noch nicht vor, entfällt ein
Werbungskostenabzug.
2. Bestehen bei einem
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen bereits hinsichtlich der
Ausgestaltung der mietvertraglichen Verpflichtungen erhebliche Unklarheiten,
wie dem Beginn des Mietverhältnisses, der Fälligkeit des Mietzinses
einschließlich der Betriebskosten sowie deren Höhe, den
Vertragsparteien, dem Umfang der Gebrauchsüberlassungsverpflichtung und
einer Regelung der Schönheitsreparaturen, können diese --jedenfalls
kumulativ in ihrer Gesamtheit-- die steuerrechtliche Unbeachtlichkeit des
Mietverhältnisses indizieren.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1446 MAAAB-09309
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Online-Dokument
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 24.04.2001 - 2 K 39/99
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