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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 377/97

Gesetze: EStG 1996 § 31 S. 4, EStG 1996 § 31 S. 5, EStG 1996 § 32 Abs. 6 S. 5, EStG 1996 § 36 Abs. 2, BGB § 1615g, BGB § 1612b

„Günstigerprüfung„ bei Erhalt des vollen Kindergelds und des doppelten Kinderfreibetrags wegen Nichterfüllung der Unterhaltspflicht durch den anderen Elternteil

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Hat der Kindesvater seine Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 % erfüllt und steht der Klägerin deswegen gemäß § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG 1996 der doppelte Kinderfreibetrag zu, so ist bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag das an die Mutter ausbezahlte Kindergeld von 2.400 DM in voller Höhe und nicht etwa nur vermindert um den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch (bis : § 1615g BGB; ab : § 1612b BGB) mit 1.200 DM in die Vergleichsberechnung einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAB-09307

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 15.09.1998 - 2 K 377/97

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