Förderung der die Höchstbemessungsgrundlage des
EigZulG übersteigenden Herstellungsaufwendungen nach § 7
FördG
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Der Eigentümer eines im
Beitrittsgebiet belegenen, eigengenutzten und grundlegend modernisierten
Gebäudes kann die Summe der die Höchstbemessungsgrundlage des EigZulG
übersteigenden Herstellungsaufwendungen im Rahmen des § 7 Abs. 1 Satz
1 FördG geltend machen. Das Kumulationsverbot des § 7 Abs. 1 Satz 2
Nr. 2 FördG steht der gleichzeitigen Geltendmachung von 2,5 v.H.
Eigenheimzulage nach einer Bemessungsgrundlage von 100.000 DM und von 10 %
Abzugsbetrag des den Höchstbetrag von 100.000 DM übersteigenden
Herstellungsaufwands nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FördG nicht entgegen.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 692 Nr. 11 EFG 2002 S. 419 EFG 2002 S. 419 Nr. 7 YAAAB-09305
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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 18.12.2001 - 2 K 29/99
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