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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 256/97 EFG 2000 S. 392

Gesetze: InvZulG 1991 § 1 Abs 1 Satz 1 InvZulG 1991 § 2 Satz 1 InvZulG 1991 § 3 BewG § 68 Abs 2 Nr 2

Investitionszulage für Kläranlage eines Campingplatzes mit 285 Stellplätzen

Leitsatz

Eine speziell für die Bedürfnisse eines Campingplatzes mit 285 Stellplätzen ausgerichtete Kläranlage stellt keine als Außenanlage zu qualifizierende Kleinkläranlage, sondern eine Betriebsvorrichtung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 535 Nr. 10
EFG 2000 S. 392
OAAAB-09304

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 25.01.2000 - 2 K 256/97

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