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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 137/99 EFG 2001 S. 1625

Gesetze: UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b Doppelbuchst. b

Einheitlichkeit der Beförderung eines Fahrgastes zum Krankenhaus und zurück

Umsatzsteuer 1993 – 1995 und gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den , und

Leitsatz

Vereinbart ein Taxiunternehmer mit seinem Fahrgast für dessen Fahrten in das Krankenhaus zur Dialysebehandlung jeweils bei Fahrtantritt die Hin- und Rückfahrt und kann er sich die – wegen der Dauer der Dialyse – oft mehrstündigen Wartezeiten vor dem Krankenhaus von der Krankenkasse vergüten lassen, bilden die Hin- und die Rückfahrt eine einheitliche Beförderungsleistung, so dass, wenn die 50 km-Grenze des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b Doppelbuchst. b überschritten ist, die Beförderungsleistung dem allgemeinen Steuersatz unterliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1625
KAAAB-09301

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 25.09.2001 - 2 K 137/99

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