Einheitlichkeit der Beförderung eines Fahrgastes zum
Krankenhaus und zurück
Umsatzsteuer 1993 – 1995 und
gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
, und
Leitsatz
Vereinbart ein Taxiunternehmer mit
seinem Fahrgast für dessen Fahrten in das Krankenhaus zur
Dialysebehandlung jeweils bei Fahrtantritt die Hin- und Rückfahrt und kann
er sich die – wegen der Dauer der Dialyse – oft
mehrstündigen Wartezeiten vor dem Krankenhaus von der Krankenkasse
vergüten lassen, bilden die Hin- und die Rückfahrt eine einheitliche
Beförderungsleistung, so dass, wenn die 50 km-Grenze des § 12 Abs. 2
Nr. 10 Buchst. b Doppelbuchst. b überschritten ist, die
Beförderungsleistung dem allgemeinen Steuersatz unterliegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1625 KAAAB-09301
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Online-Dokument
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 25.09.2001 - 2 K 137/99
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