Geltung der Dreimonatsfrist für
Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1. Befindet sich der
Lebensmittelpunkt eines eine Einsatzwechseltätigkeit ausübenden
Arbeitnehmers in der Wohnung seiner Familie, bemisst sich die Höhe des
Verpflegungsmehraufwands bei der Einsatzwechseltätigkeit auch dann nach
der Abwesenheitsdauer von der Familienwohnung, wenn der
Weg zur Arbeit von einer Unterkunft am
Tätigkeitsort angetreten wird (entgegen FG des Landes Brandenburg Urt. vom
2 K 1668/00,
EFG 2002, 321).
2. Auch bei einer
Einsatzwechseltätigkeit ist die Anerkennung von
Verpflegungsmehraufwendungen i. S. von § 4 Abs. 5 Satz
1 Nr. 5 Satz
5
EStG auf die ersten drei Monate
beschränkt (entgegen FG des Landes Sachsen-Anhalt Urt. vom , 4 K
30010/99,
EFG 2002, 1027,
ebenso
,
EFG 2001, 884).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1195 Nr. 20 DAAAB-09296
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 18.02.2003 - 2 K 337/00
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