Umsatzsteuer 1994–1997 (Antragsteller)
sowie Einkommensteuer 1996–1997 (Antragstellerin und
Antragsteller)
Leitsatz
1. Die Prüfungsanordnung gibt
den Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintreten kann, der durch
zusätzliche Prüfungshandlungen auszufüllen ist.
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob
die Nachholung einer Prüfungsanordnung nach bereits vorgenommenen
Prüfungshandlungen zur Ablaufhemmung führen kann.
3. Eine erneute
Prüfungsanordnung ist erforderlich, wenn eine Außenprüfung aus
vom Finanzamt zu vertretenden Gründen für mehr als 6 Monate
unterbrochen wird. Dieselben Rechtsgrundsätze müssen auch gelten,
wenn nicht innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
mit der Außenprüfung begonnen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 583 EFG 2002 S. 583 Nr. 10 TAAAB-09295
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Online-Dokument
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 09.10.2001 - 1 V 102/01
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