Berücksichtigung des zivilrechtlichen Ausgleichanspruchs hinsichtlich des an den anderen Elternteil ausgezahlten Kindergelds
bei der "Günstigerprüfung" verfassungskonform
Leitsatz
Die im Rahmen des Familienleistungsausgleichs ab 1996 vorzunehmende "Günstigerprüfung" nach § 31 Sätze 4 und 5 EStG ist auch
insoweit nicht verfassungswidrig, als bei einem nichtehelichen unterhaltspflichtigen und -zahlenden Vater der zivilrechtliche
Ausgleichsanspruch hinsichtlich des an die Mutter des Kindes ausgezahlten Kindergelds unabhängig davon berücksichtigt wird,
ob sich der Ausgleichsanspruch tatsächlich auf die Höhe der Barunterhaltsverpflichtung ausgewirkt hat (hier: kein halber Kinderfreibetrag
für den Vater, der wegen geringer Leistungsfähigkeit einen unter dem Regelbedarf des Kindes liegenden Unterhalt zahlte).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 351 Nr. 7 EAAAB-09287
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 15.12.1999 - 1 K 640/98
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