Umsatzsteuerbarkeit des in Zusammenhang mit der bei Abschluss
eines Grundstückskaufvertrages mit der Treuhandanstalt eingegangenen
Abrissverpflichtung stehenden Umsatzes
Umsatzsteuer
1994
Leitsatz
Beinhaltet ein zwischen der
Treuhandanstalt und einem Erwerber geschlossener Grundstückskaufvertrag
auch eine Verpflichtung des Erwerbers zum Abriss bestimmter Baulichkeiten,
erbringt der Erwerber bei der Erfüllung dieser Verpflichtung, die sich
kaufpreismindernd auswirkt, keine umsatzsteuerbare Leistung gegenüber der
Treuhandanstalt, wenn diese mit dem Abriss des Gebäudes und damit auch mit
der Gegenleistung lediglich am Gemeinwohl orientierte Ziele verfolgt, weil eine
eigene aus dem Privat- oder dem öffentlichen Recht folgende Pflicht der
Treuhandanstalt zum Abriss des Gebäudes nicht bestand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1144 Nr. 18 EFG 2002 S. 721 UStB 2005 S. 297 Nr. 10 AAAAB-09284
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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 06.03.2002 - 1 K 568/00
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