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Einkommensteuer; | Nutzungswert der Wohnung in einem besonders aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Zweifamilienhaus (§ 21 Abs. 2 EStG)
Der Nutzungswert der Wohnung gemäß § 21 Abs. 2 EStG in einem besonders aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Zweifamilienhaus ist nach dem anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich eine für vergleichbare Objekte am Wohnungsmarkt erzielbare Miete nicht feststellen läßt oder die - nicht nur aus der Vermietung vergleichbarer Wohnobjekte in der näheren Umgebung abgeleitete - Marktmiete den besonderen Wohnwert der Wohnung nicht angemessen widerspiegeln würde. Für die Annahme der letztgenannten Fallgestaltung ist außer verhältnismäßig hohen Herstellungskosten des Gebäudes auch bedeutsam, ob wegen der besonderen Gestaltung oder Ausstattung des Grundstücks die Voraussetzungen für eine Bewertung des Grundstücks im Sachwertverfahren vorliegen.