Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 119/99
1. Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen
mit Dritten2. Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Bei einem objektiv sachlichen Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des
Grundstücks betreffenden Verträgen mit dritten Personen ist der maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück
in bebautem Zustand.
Der Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer steht § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nicht
entgegen.
Fundstelle(n): NWB IAAAB-09264
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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 07.11.2001 - 1 K 119/99