Herausgabeverlangen und Auswertung von "WGZ-Konten" anläßlich der Außenprüfung einer Bank
Leitsatz
1) Das Verlangen des Finanzamts anläßlich der Außenprüfung einer Bank zur Herausgabe der "WGZ-Konten", die als betriebsinterne
Eigenkonten Bestandteil der bankinternen Buchführung sind und über die in ihrer Eigenschaft als sog. Betriebsverrechnungskonten
(Zwischenkonten) u. a. alle Transaktionen abgewickelt werden, bei denen eine andere (auch ausländische) Bank angesprochen
wird, ist zulässig.
2) Die Auswertung der grundsätzlich vorlagepflichtigen Konten und Geschäftsunterlagen einer Bank für Kontrollmitteilungszwecke
ist zulässig, wenn unter Berücksichtigung der dem Außenprüfer erkennbaren Fallumstände und seiner Erfahrung gerade in diesem
Bereich Steuerverkürzungen der von der Mitteilung Betroffenen nicht ausgeschlossen werden können.
3) Gemäß § 194 Abs. 3 AO ist nicht erforderlich, dass zusätzlich ein hinreichender oder besonderer Anlass für die beabsichtigte
Fertigung von Kontrollmitteilungen besteht. Eine stichprobenweise Erstellung von Kontrollmitteilungen ohne konkreten Nachforschungsanlass
ist auch bei Außenprüfungen im Bankenbereich zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 118 Nr. 2 EFG 2002 S. 69 EFG 2002 S. 69 Nr. 2 FAAAB-09252
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