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Einkommensteuer; | erhöhter Freibetrag nach § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG für Witwe des Betriebsinhabers
Auch wenn der Entschluß zur Veräußerung des Betriebs sofort nach der Beisetzung des verstorbenen Betriebsinhabers gefaßt wird, steht der Witwe der erhöhte Freibetrag nach § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG entsprechend dem nur dann zu, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift in ihrer Person vorliegen; rechtlich unerheblich ist, daß die Witwe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Betrieb selbst weiterzuführen. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Norm sprechen nach Auffassung des Senats keine Anhaltspunkte dafür, daß andere Personen als der Stpfl. selbst - z. B. ein unter 55 Jahre alter oder nicht berufsunfähiger Erbe - begünstigt werden sollen. Gleiches gelte für eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft von Eheleuten oder das Prinzip der Zusammenveranla...