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FG Köln Urteil v. - 9 K 5053/98 EFG 2002 S. 1258

Gesetze: ErbStG § 7 Abs 1, ErbStG § 7 Abs 1 S 1, BGB § 1378 Abs 3, ErbStG § 5 Abs 2

Erbschaft-/Schenkungsteuer:

Vorzeitiger Zugewinnausgleich als nicht steuerbare Ausgleichsforderung

Leitsatz

Der durch die ehevertragliche Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft entstehende Ausgleichsanspruch ist keine steuerpflichtige freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 ErbStG, sondern eine gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG nicht steuerbare Ausgleichsforderung. Dies gilt auch dann, wenn auf die Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft alsbald dessen Neubegründung erfolgt. Ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO kommt dabei - unabhängig von der Frage nach dessen Anwendbarkeit - nicht in Betracht, wenn für das Vorgehen beachtliche außersteuerliche Gründe bestehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1248 Nr. 20
EFG 2002 S. 1258
EFG 2002 S. 1258 Nr. 19
KÖSDI 2002 S. 13447 Nr. 10
UAAAB-09247

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FG Köln, Urteil v. 04.06.2002 - 9 K 5053/98

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