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Einkommensteuer; | Tatbestand der Betriebsaufgabe und Betriebsübertragung zwischen nahen Angehörigen (§ 16 EStG)
Der Tatbestand der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) verlangt u. a., daß der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (). Bei Betriebsübertragungen (§ 16 Abs. 1 EStG) zwischen nahen Angehörigen müssen die Beteiligten nach Auffassung des Senats durch eindeutige und klare Vereinbarungen zum Ausdruck bringen, daß tatsächlich ein auf Leistung und Gegenleistung beruhendes und nach kaufmännischen Gesichtspunkten berechnetes entgeltliches Geschäft abgeschlossen wurde. Gelingt der Nachweis nicht, ist der Vorgang insgesamt als unentgeltlich zu behandeln (hier: Betriebsübertragung zwischen Ehegatten).