Nachholung des im Formular nur dürftig erklärten Vorkostenabzugs trotz Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids
Leitsatz
1) Einer Berichtigung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO steht nicht entgegen, daß ein nicht fristgebundener Antrag für die Gewährung
einer antragsgebundenen Steuerermäßigung nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides nachgeholt wird.
2) Das Verkennen der in den Steuererklärungsvordrucken verwendeten Hinweise auf den "Vorkostenabzug” und der nach dem "Eigenheimzulagegesetz
begünstigten Wohnung” durch einen steuerlichen Laien begründet keine grobes Verschulden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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