Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis
Leitsatz
1) Der Vorsteuerabzug kann nach § 39a UStDV 1995/1996 auch ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis dann gewährt werden, wenn
die Steuer nicht freiwillig im Abzugsverfahren nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 UStG, sondern aufgrund eines Haftungsbescheides nach
§ 55 UStDV entrichtet worden ist.
2) Die im Haftungsbescheid stehenden Angaben ersetzen insoweit die weiter erforderlichen Angaben zum errechneten und abgeführten
Steuerbetrag. Die 6. EG-Richtlinie steht dem wegen der Neutralität der Mehrwertsteuer nicht entgegen.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1350 Nr. 22 EFG 2003 S. 1052 EFG 2003 S. 1052 Nr. 14 INF 2003 S. 612 Nr. 16 KÖSDI 2003 S. 13980 Nr. 12 LAAAB-09211
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