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Einkommensteuer; | Bemessung der AfA bei teilentgeltlichem Erwerb (§ 7b EStG; § 11d Abs. 1 EStDV)
Bei einem teilentgeltlichen Erwerb - Erwerb eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Zusage von sog. Gleichstellungsgeldern - sind die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG aufgrund der ungekürzten Höchstbemessungsgrundlage und nach den erhöhten Abschreibungssätzen zu gewähren (). Die nach § 11d Abs. 1 EStDV fortzuführende AfA kann nur insoweit in Anspruch genommen werden, als das Grundstück unentgeltlich erworben wurde. Dieser Anteil ist in der Weise zu ermitteln, daß das geleistete Gleichstellungsgeld zu dem Verkehrswert des Grundstücks ins Verhältnis gesetzt wird.