Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften - Bindungswirkung der bei der Untergesellschaft als tarifbegünstigt festgestellten
Gewinnanteile für die Gewinnfeststellung bei der Obergesellschaft
Leitsatz
1. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte im Sinne des § 180 Abs 1 Nr
2a AO sind auch Feststellungen darüber zu treffen, ob und welche gemeinschaftlichen Einkünfte ordentliche (regelbesteuerte)
oder außerordentliche (steuerbegünstigte) Einkünfte darstellen, einschließlich der Frage, ob und inwieweit gewerbesteuerpflichtige
Einkünfte der Tarifbegrenzung des § 32c EStG unterliegen.
2. Die gesonderte und einheitliche Feststellung der der Tarifbegünstigung im Sinne des § 32 c EStG unterliegenden Gewinnanteile
der Obergesellschaft an der Untergesellschaft hat zugleich gemäß § 182 AO bindende Wirkung für die gesonderte und einheitliche
Gewinnfeststellung auf der Ebene der Obergesellschaft.