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FG Köln Urteil v. - 7 K 2947/98 EFG 2002 S. 45

Gesetze: GewStG § 12 Abs 2, GewStG § 12 Abs 2 Nr 2, GewStG § 8 Nr 7

Gewerbesteuer:

Keine Hinzurechnung wegen Erwerb von Verfüllrechten

Leitsatz

Die entgeltliche Überlassung von Verfüllrechten an einem Grundstück (zum Verfüllen mit Müll) stellt eine Vermietung bzw. Verpachtung des betreffenden Grundstücks dar. Für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Gewerbeertrag gemäß § 8 Nr. 7 GewStG bzw. beim Gewerbekapital gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG ist daher kein Raum.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 45
EFG 2002 S. 45 Nr. 1
AAAAB-09164

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FG Köln, Urteil v. 23.08.2001 - 7 K 2947/98

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