Doppelte Haushaltsführung - Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen unterhaltenen Hausstandes
Leitsatz
Weder die Möglichkeit, die gesamte elterliche Wohnung mitbenutzen zu dürfen, noch der Umstand, dass der ledige Arbeitnehmer
wesentliches Mobiliar sowie größere Instandhaltungen bezahlt, führt zur Annahme, der elterliche Hausstand werde vom Sohn unterhalten.
Ein Arbeitnehmer bezieht keine Wohnung an seinem im Einzugsgebiet einer Großstadt liegenden Beschäftigungsort, wenn er sich
eine Wohnung in der Großstadt - statt an seinem Beschäftigungsort - sucht und sich außerdem noch sein Anfahrtsweg von 47 km
auf 61 km vergrößert.
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