Zur Behandlung von Kapitaleinlagen im Rahmen des § 15a EStG
Leitsatz
1) Eine analoge Anwendung des § 15a Abs. 3 EStG scheidet bei einer Einlagenerhöhung aus.
2) Einlagen des beschränkt haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft führen nicht dazu, dass ein für einen früheren
Veranlagungszeitraum festgestellter verrechenbarer Verlust dieses Gesellschafters ausgleichsfähig wird.
3) Zwar bewirkt eine Einlage, dass bis zu ihrer Höhe ein im Einlagejahr entstehender Verlust auch bei negativem Kapitalkonto
ausgleichsfähig ist; dies gilt jedoch nicht für ein im Jahr nach dem Einlagejahr entstehender Verlust, der dazu führt, dass
das Negativsaldo des Kapitalkontos sich erhöht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 85 Nr. 2 EFG 2001 S. 1195 LAAAB-09117
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