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FG Köln Urteil v. - 4 K 6195/98

Gesetze: EStG § 24 Nr 1 b, EStG § 24 Nr 1

Entschädigungen:

Keine steuerbegünstigte Abfindung von unverfallbaren Pensionsansprüchen

Leitsatz

1) Es fehlt an der für die Annahme einer Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 EStG notwendigen Zwangslage, wenn eine unverfallbare Pensionsanwartschaft im gegenseitigen Einvernehmen abgefunden wird und keine Zweifel an der Solvenz des verpflichteten Unternehmens bestehen. Dieses gilt selbst dann, wenn eine Veräußerung der Geschäftsanteile an dem Unternehmen ohne Abfindung der Pensionsansprüche nicht möglich ist.

2) Die Abfindung von Pensionsansprüchen ist keine Gegenleistung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit i.S.d. § 24 Nr. 1 b EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 277 Nr. 5
TAAAB-09094

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FG Köln, Urteil v. 24.10.2001 - 4 K 6195/98

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