Kein Abschlag wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung bei 100%iger Beteiligung einer Gesellschafter-Pool GbR -
kein Durchgriff auf die Gesellschafter der GbR
Leitsatz
Ist die Gesellschafter - Pool GbR als Gesamthandsgemeinschaft Inhaberin der Aktien einer KgaA und bezeichnet das Finanzamt
in dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des gemeinen Werts der Anteile - den erklärten Beteiligungsverhältnissen
folgend - die Gesellschafter-Pool GbR neben der KgaA (zutreffend) als einzige weitere Adressatin, muss bei Beurteilung der
Frage, ob im Rahmen der Anteilsbewertung ein Abschlag wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung vorzunehmen ist,
auf die Beteiligung der GbR als ganzes abgestellt werden; ein Durchgriff auf die Gesellschafter der Pool-GbR, die an der KgaA
lediglich mittelbar und wirtschaftlich beteiligt sind, verbietet sich bereits aus formal-rechtlichen Gründen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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