Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Mietzahlungen ohne gesonderten USt-ausweis
Leitsatz
1. Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener
Steuer besitzt.
2. Bei Mietverhältnissen ist es erforderlich, dass über die einzelnen Leistungsabschnitte ergänzende Zahlungsbelege mit gesondertem
Steuerausweis vorliegen, da erst dadurch die notwendige Konkretisierung der Zahlung als Teilleistung erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1238 Nr. 20 EFG 2003 S. 1205 EFG 2003 S. 1205 Nr. 16 HAAAB-09072
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