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FG Köln Urteil v. - 2 K 7599/98

Gesetze: AO 1977 § 41 Abs 2, EStG § 21 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1

Immobilien

Scheingeschäft bei Mietzahlung aus freiwillig höherer Unterhaltszahlung des vermietenden Kindesvaters

Leitsatz

Eine Wohnraumvermietung erfolgt zum Schein und ist steuerlich gem. § 41 Abs. 2 AO unbeachtlich, wenn die Mieterin nur deshalb in der Lage ist, die Mietzahlungen zu erbringen, weil der Vermieter - freiwillig - mehr Unterhalt an die gemeinsamen, im Haushalt der Mieterin lebenden Kinder erbringt, als er gesetzlich zu zahlen verpflichtet ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 130 Nr. 3
YAAAB-09062

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 07.10.1999 - 2 K 7599/98

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