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FG Köln Urteil v. - 2 K 7904/00 EFG 2003 S. 67

Gesetze: EStG § 50a Abs 4, EStG § 50a Abs 5, EStG § 50d Abs 1, EStG § 49 Abs 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 2, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 lit d, AO 1977 § 155 Abs 1, AO 1977 § 155 Abs 1 S 3, DBA-USA Art 17 Abs 1

Ausland:

Ermittlung der Einnahmen i.S.d. Art. 17 DBA-USA

Leitsatz

1) Der Begriff der Einnahmen in Art. 17 Abs. 1 DBA-USA umfasst die Bruttovergütung; d.h., auch die vereinnahmte Umsatzsteuer ist nicht von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

2) Erbringt der Vergütungsschuldner selbst Zahlungen für den Transport von Begleitmusikern zu den einzelnen Auftritten und für die Unterkunft an den Auftrittsorten während einer Konzerttournee, sind diese Kosten bei der Berechnung der Einnahmen nicht hinzuzurechnen, wenn sie von dem Vergütungsschuldner im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden.

3) Für die Ermittlung, ob die Grenze des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA überschritten wird, ist die vom Vergütungsschuldner gezahlte Steuer nach § 50a EStG nicht einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1312 Nr. 21
EFG 2003 S. 67
EFG 2003 S. 67 Nr. 2
RAAAB-09034

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FG Köln, Urteil v. 21.02.2002 - 2 K 7904/00

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