Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Rechnungsempfänger nicht als Leistungsempfänger ausweisenden Rechnungen; herrschende
Meinung zur Auslegung der §§ 15, 16 UStG nicht EG-rechtswidrig
Leitsatz
Die von der herrschenden Meinung vertretene Auslegung der §§ 15, 16 UStG, wonach materielle Entstehungsvoraussetzung für den
Anspruch auf Vorsteuerabzug eine den Rechnungsempfänger als Leistungsempfänger ausweisende Originalrechnung ist, verstößt
nicht gegen die Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie.
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