Kein Kindergeld bei Nicht-Meldung eines arbeitslosen Kindes beim Arbeitsamt
Leitsatz
Die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges arbeitsloses Kind setzt nach den einschlägigen Vorschriften des SGB III
voraus, dass dieses beim Arbeitsamt gemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn das Kind in einem anderen EU-Staat dem Arbeitsmarkt
durch Meldung bei einem privaten Arbeitsvermittler zur Verfügung steht. Dem stehen die EU-Grundfreiheiten nicht entgegen.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1179 EFG 2002 S. 1179 Nr. 18 JAAAB-09015
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