Verhältnis der Änderungsbefugnis nach § 174 AO zur Rechtskraft eines Urteils
Leitsatz
Ist ein Steuerbescheid, der die zeitliche Zuordnung eines Besteuerungstatbestandes zu einem Veranlagungszeitraum enthält,
durch ein erstes gerichtliches Urteil aufgehoben worden und ist in Folge einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtsprechung
der gem. § 174 Abs. 3 oder 4
AO ergangene Änderungsbescheid eines anderen Veranlagungszeitraums ebenfalls durch gerichtliches
Urteil aufgehoben worden, scheidet eine Änderung des ersten Steuerbescheides nach § 174 Abs. 3 oder 4
AO wegen der Rechtskraft
des ergangenen Urteils aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 886 EFG 2002 S. 886 Nr. 14 KAAAB-08958
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