FG Köln Urteil v. - 15 K 7397/94 EFG 2002 S. 806
Gesetze: EStG § 33c, EMRK Art 6, EStG § 10 Abs 3, EStG § 53
Familienleistungsausgleich:
Rechtmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs 1992
Leitsatz
1) Der Familienleistungsausgleich für das Jahr 1992 i.d.F. des § 53 EStG ist nicht verfassungswidrig.
2) § 33c EStG ist nicht über seinen Regelungsgehalt hinaus auf andere Sachverhalte anwendbar.
3) Art. 6 EMRK ist auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht anwendbar.
4) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 19 EStG abzugsfähig.
5) Die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG ist nicht verfassungswidrig.
Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 806
EFG 2002 S. 806 Nr. 13
QAAAB-08956