Zurechnung von Leerstandszeiten einer Ferienwohnung
Leitsatz
1) Die Zurechnung von Leerstandzeiten einer teils vermieteten, teils eigengenutzten Ferienwohnung ist davon abhängig, ob die
Ferienwohnung ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereitgehalten wird oder dem Steuerpflichtigen während des Leerstandes
zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht.
2) Für die Zuordnung der Leerstandszeiten zur Vermietungstätigkeit ist es nicht erforderlich, dass dem Steuerpflichtigen die
Nutzungsmöglichkeit über die Wohnung gänzlich entzogen sein muss. Ausreichend ist, dass die Nutzungsmöglichkeit in einem Maße
eingeschränkt ist, dass die Zuordnung der Leerstandzeiten zur Selbstnutzung nicht mehr gerechtfertigt ist, weil eine im wesentlichen
uneingeschränkte Selbstnutzung auch während der Leerstandszeiten nicht mehr möglich ist.
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