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FG Köln Beschluss v. - 15 K 2257/00 EFG 2003 S. 108

Gesetze: ZPO § 114, ZPO § 119, FGO § 142

Finanzgerichtsverfahren:

Prozesskostenhilfe auch nach Hauptsachenerledigung möglich

Leitsatz

1) Der Gewährung von PKH steht die vorhergehende Erledigung der Hauptsache nicht entgegen.

2) Der vom Kläger zusammen mit dem Finanzamt gestellte Antrag, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben, stellt keinen konkludent erklärten (teilweisen) Verzicht auf PKH dar.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 108
EFG 2003 S. 108 Nr. 2
UAAAB-08933

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Beschluss v. 25.09.2002 - 15 K 2257/00

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