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FG Köln Urteil v. - 14 K 53/02 EFG 2002 S. 1424

Gesetze: AO 1977 § 233a Abs 5 S 1, AO 1977 § 233a Abs 3, AO 1977 § 233a Abs 5

Verfahren:

Erstmalige Zinsfestsetzung bei Änderung der Steuerfestsetzung erfolgt nach § 233a Abs. 5 AO 1977

Leitsatz

Eine Änderung der bisherigen Zinsfestsetzung i.S.d. § 233a Abs. 5 Satz 1 AO 1977 liegt auch dann vor, wenn eine Steuerfestsetzung geändert wird, die nicht zu einer Zinsfestsetzung geführt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1424
EFG 2002 S. 1424 Nr. 22
CAAAB-08913

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FG Köln, Urteil v. 26.07.2002 - 14 K 53/02

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