"Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" für die Steuerfreiheit nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei allmählicher Verlagerung des Hausstandes
Leitsatz
1) Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Fall 1 EStG setzt voraus, dass das Objekt nicht
nur zur Eigennutzung geeignet ist, sondern tatsächlich durch den Steuerpflichtigen bewohnt wird. Dies setzt den Einzug des
Steuerpflichtigen voraus.
2) Gelegentliche Übernachtungen, erhebliche Investitionen und Vorbereitungen für einen Einzug reichen für eine auf Dauer angelegte
Häuslichkeit noch nicht aus. Vielmehr muss der Hausstand aus der ursprünglichen in die neue, später veräußerte Wohnung verlegt
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 463 Nr. 8 EFG 2003 S. 539 EFG 2003 S. 539 Nr. 8 INF 2003 S. 208 Nr. 6 XAAAB-08906