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FG Köln Urteil v. - 14 K 3366/01 EFG 2002 S. 818

Gesetze: EStG § 15a Abs 1 S 1, EStG § 15a Abs 2, EStG § 15a Abs 4, EStG § 15a Abs 4 S 1, EStG § 15a Abs 5, HGB § 130 Abs 1, HGB § 128, EStG § 15a Abs 1

Personengesellschaften:

Folgen des Wechsels von der Stellung eines Kommanditisten zu der eines Komplementärs

Leitsatz

1) Der Wechsel der Gesellschafterstellung vom Kommanditisten zum Komplementär führt dazu, dass die Verlustausgleichs- und Verlustabzugsbeschränkung des § 15a Abs. 1 S. 1 EStG für das gesamte Jahr nicht mehr anzuwenden ist.

2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung jedenfalls dann, wenn die Anmeldung zum Handelsregister noch im Jahr des Vertragsschlusses erfolgt.

3) Durch den Wechsel der Gesellschafterstellung werden Verluste, die in den Vorjahren nach § 15a Abs. 4 S. 1 EStG als lediglich verrechenbar festgestellt wurden, im Jahr des Wechsels sofort in voller Höhe ausgleichs- und abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 937 Nr. 15
EFG 2002 S. 818
EFG 2002 S. 818 Nr. 13
KÖSDI 2002 S. 13337 Nr. 7
TAAAB-08903

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FG Köln, Urteil v. 16.01.2002 - 14 K 3366/01

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