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FG Köln  v. - 13 K 6460/98 EFG 2000 S. 802

Gesetze: FGO § 65 Abs 1, FGO § 65 Abs 1 Satz 1

Finanzgerichtsverfahren

Aufhebungsantrag als ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens

Leitsatz

Eine ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens erfordert, dass mit der Klage substantiiert dargelegt wird, inwieweit der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt sein soll. Beantragt der Kläger die schlichte Aufhebung von nach einer Außenprüfung ergangenen Änderungsbescheiden, richtet sich die Klage konkludent gegen sämtliche durch die Betriebsprüfung vorgenommenen Änderungen, die sich in den angefochtenen Bescheiden niedergeschlagen haben.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 802
UAAAB-08891

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln v. 26.02.1999 - 13 K 6460/98

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