Keine Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht
Leitsatz
1) Ist dem Finanzamt aus den gleichzeitig eingereichten Steuererklärungen von zwei aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen
bekannt, dass der Steuerpflichtige - seiner Meinung nach - eine ermäßigt zu versteuernde Entschädigung im Erstjahr und von
demselben Arbeitgeber ein Jubiläumsgeld im Zweitjahr erhalten hat, obwohl der Steuerpflichtige im Zweitjahr erkennbar arbeitslos
war, müssen sich dem Finanzamt im Hinblick auf die Zusammenballung der Einkünfte weitere Ermittlungen aufdrängen.
2) Unterlässt das Finanzamt weitere Ermittlungen, dann ist es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehindert, die ihm
später bekannt gewordene fehlende Zusammenballung der Einkünfte im Steuerbescheid durch Wegfall der ermäßigten Besteuerung
zu ändern, wenn der Steuerpflichtige die von den Erklärungsvordrucken abgefragten Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß gemacht
hat und ihm auch aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles keine gravierende Verletzung seiner Mitwirkungspflicht vorzuwerfen
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 98 Nr. 2 EFG 2002 S. 1348 EFG 2002 S. 1348 Nr. 21 KÖSDI 2002 S. 13535 Nr. 12 VAAAB-08882
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