Zu den Voraussetzungen, unter denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Feststellungsbescheide an den Insolvenzverwalter
zugestellt werden dürfen
Leitsatz
1) Grundlagenbescheide dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gemeinschuldnerin nicht mehr erlassen
werden.
2) Entscheidendes Kriterium für die Unzulässigkeit von Feststellungsbescheiden nach Insolvenzeröffnung ist, ob in ihnen
Besteuerungsgrundlagen festgesetzt werden, die geeignet sind, die Höhe von Steuerforderungen zu beeinflussen, die zur Tabelle
anzumelden sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 759 Nr. 14 EFG 2001 S. 922 CAAAB-08871
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