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FG Köln Urteil v. - 13 K 5507/02 EFG 2003 S. 671

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1AO 1977 § 175 Abs 1 S 1AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2EGV Art 12 EGVArt 17 Abs 1 AO 1977 § 233a Abs 2a

Verzinsung:

Beginn der Verzinsung bei Gewinnverteilungsbeschluss nach Ablauf von mehr als einem Jahr nach Ende des Wirtschaftsjahres.

Leitsatz

In Anbetracht der körperschaftsteuerlichen Besonderheiten findet § 233a Abs. 2a AO 1977 keine Anwendung, wenn für ein Wirtschaftsjahr erstmalig ein Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung gefasst wird, selbst wenn zuvor ein Beschluss zur Thesaurierung des Jahresergebnisses gefasst wurde und der Änderungsbeschluss nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 694 Nr. 11
EFG 2003 S. 671
EFG 2003 S. 671 Nr. 10
KÖSDI 2003 S. 13758 Nr. 6
HAAAB-08865

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FG Köln, Urteil v. 21.01.2003 - 13 K 5507/02

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