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FG Köln Urteil v. - 13 K 4947/01 EFG 2003 S. 1499

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 8

Körperschaften:

Verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Gewährte Urlaubsabgeltungen für entgangenen Urlaub an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stellen keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat. Dies gilt ungeachtet des gesetzlichen Verbotes in § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1394 Nr. 23
EFG 2003 S. 1499
EFG 2003 S. 1499 Nr. 20
DAAAB-08862

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FG Köln, Urteil v. 25.09.2002 - 13 K 4947/01

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