Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung bei dessen Anschaffung
Leitsatz
1) Die Lieferung eines Pkw ist nicht bereits deshalb umsatzsteuerfrei, weil der Unternehmer bei der Anschaffung des Pkw keinen
Vorsteuerabzug geltend machen konnte.
2) Art 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG stellt die Entnahme eines Gegenstandes, der zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt
hat, einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Dies bedeutet jedoch nicht umgekehrt, dass eine entgeltliche Lieferung einem entsprechenden
Eigenverbrauch gleichgestellt wird, wenn dieser Eigenverbrauch steuerfrei zu lassen ist.
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